Schweizweit einheitliche Spitalsplanung

Bisher können in der Schweiz die Tarife für Leistungen in Spitälern und Geburtshäusern und Pflegeheimen noch unterschiedlich berechnet werden. Das soll sich jetzt ändern, denn ein neuer, einheitlicher Berechnungsmodus wird gerade entwickelt. Das soll Kosten dämpfen.

Neben der Kostendämpfung sind auch eine Stärkung der Versorgungsqualität und der Transparenz Ziele der Maßnahme, die sich seit 12. Februar 2020 in der Vernehmlassung befindet, die noch bis 20. Mai 2020 laufen wird und im Jänner 2021 in Kraft treten soll. Für die Umsetzung der Planung von Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in Spitälern, Geburtshäusern und Pflegeheimen sollen künftig einheitliche Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Qualität sowie der Koordination der Planung zum Einsatz kommen. Ein effizienter Mitteleinsatz und ein schweizweit einheitlicher Zugang der Patienten zu stationären Leistungen in derselben Qualität sollen damit gefördert werden.

Neben einer einheitlichen Berechnung von z.B. Fallpauschalen sollen künftig auch keine mengenbezogenen Entschädigungen oder Boni mehr ausbezahlt werden, um medizinisch nicht indizierte Mengenausweitungen zu reduzieren.

 

Weitere Informationen zum Gesundheitswesen in der Schweiz

 

Quelle

Bundesamt für Gesundheit BAG