Wieviel Zustimmung braucht es vor einer Organspende?

In Deutschland steht man vor demselben Problem wie in anderen Ländern: viele Menschen sterben während der Wartezeit auf ein Spenderorgan, weil es zu wenige davon gibt. Die dazu Mitte Jänner getroffene Entscheidung des Bundestages fiel gegen den vom Gesundheitsminister vorgeschlagenen Umstieg auf die Widerspruchslösung aus.

Es ist mit Sicherheit ein ethisches Dilemma: Auf der einen Seite soll natürlich möglichst vielen Menschen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind, geholfen werden. Auf der anderen Seite sind auch die Spender Menschen mit einem Selbstbestimmungsrecht über ihren eigenen Körper – und zwar auch über den Tod hinaus.

 

Bisher kamen in Deutschland nur Personen als Organspender in Frage, die einer solchen zu Lebzeiten zugestimmt hatten. Mit der Konsequenz, dass – obwohl die allgemeine Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung hoch war – ein nur sehr kleiner Prozentsatz über einen Organspendeausweis verfügte. Damit fielen viele potentiell einverstandene Personen als Spender aus. Die Theorie dazu: vielen Bürgern fehlt die Motivation sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, eine Entscheidung zu treffen und diese auch offiziell festhalten zu lassen.

Gesundheitsminister Spahn pochte daher auf den Umstieg zur Widerspruchslösung. In diesem Modell gilt jeder, der nicht aktiv widersprochen hat, als Organspender. Dadurch würde sich die Zahl der Spender natürlich drastisch erhöhen, allerdings müsste jeder, der keine Organe spenden möchte, diesen Willen aktiv kundtun. Ob man diese Bringschuld den Bürgern aufzwingen darf, war äußerst strittig.

Daher stimmten Mitte Jänner 432 von 663 Parlamentariern im Bundestag für die Beibehaltung der Zustimmungslösung – allerdings mit Zusatzmaßnahmen, die eine aktive Entscheidung der Bürger fördern sollen. Künftig sollen Bürger alle 10 Jahre aktiv auf das Thema Organspende angesprochen werden – etwa bei der Verlängerung eines Personalausweises oder Reisepasses.  Die Entscheidung kann dann direkt beim Amt oder von zuhause aus in ein noch zu schaffendes Onlineregister eingetragen werden. Die notwendigen Beratungen sollen aber nicht von Ämtern, sondern von Hausärzten durchgeführte werden, welche alle zwei Jahre abgerechnet werden können.

Jetzt bleibt abzuwarten, ob die neue Regelung die Zahl der Organspenden steigern kann. Zusaätzlich soll aber auch noch an der Organisation der Organspenden in den Krankenhäusern gearbeitet werden. Dazu gehören etwa eine aufgaben- und personalgerechte ärztliche Personalbesetzung der Intensivstationen und ausreichende Zeitkontingente für die Transplantationsbeauftragten, denn laut Grünen-Chefin Annalena Baerbock würden nur 8,2 Prozent der Hirntoten Organe explantiert, die meisten Spender würden nicht gemeldet.

Kurze Anmerkung: in Österreich gilt die Widerspruchslösung, allerdings werden die Wünsche der Familienmitglieder bei Menschen ohne Organspendeausweis berücksichtigt.

 

Mehr Informationen zum Gesundheitswesen in Deutschland

 

Quelle

Ärzteblatt