Auf ein Wort - Reden über Gesundheitspolitik: Anstellung von Ärzten bei Ärzten

Am 6. Juni lud die Ärztekammer für Oberösterreich zum dritten Mal zur Veranstaltung „Auf ein Wort" ein. Das neue Gesetz zur Anstellung von Ärzten in Ordinationen war das Thema des Abends, für das sich ein Großteil des Publikums auch aus ganz praktischen Gründen interessierte. KAD Hon.-Prof. Dr. Felix Wallner informierte in einem Input-Vortrag über die konkreten Details.

Am Podium (v.l.): Dr. Peter Niedermoser, Präsident; Dr. Viktoria Nader, Turnusärztevertreterin; Dr. Harald Mayer, Kurienobmann angestellte Ärzte; OMR Dr. Thomas Fiedler, Kurienobmann niedergelassene Ärzte; Hon.-Prof. Dr. Felix Wallner, Kammeramtsdirektor;

Neues Gesetz

Im März dieses Jahres war es soweit: eine Novelle im Ärztegesetz ermöglichte die Anstellung von Ärzten in Einzel- und Gruppenpraxen. In Einzelpraxen dürfen maximal zwei Ärzte im Ausmaß von insgesamt höchstens 40 Wochenstunden angestellt werden, in Gruppenpraxen bis zu vier Ärzte im Ausmaß von längstens 80 Wochenstunden. In Primärversorgungseinheiten können diese Zahlen überschritten werden, wenn es sich im Rahmen des RSG befindet. In jedem Fall muss der Ordinationsinhaber maßgeblich mitarbeiten. Die medizinische Letztverantwortung liegt aber immer beim behandelnden Arzt, wie das auch in Spitälern der Fall ist. Außerdem dürfen, anders als in Deutschland, nur Ärzte des eigenen Fachgebietes angestellt werden. „Seit der Einführung dieser Möglichkeit im Jahr 2007 ist in Deutschland die Zahl der in Ordinationen angestellten Ärzte massiv angestiegen", berichtete dazu Dr. Harald Mayer, Kurienobmann der angestellten Ärzte. Die fächerübergreifende Zusammenarbeit, etwa zwischen Allgemeinmedizinern und Unfallchirurgen, stoße dort auf extrem hohes Interesse, sagte der Ärztevertreter.

Gesamtvertrag

Zurzeit laufen die Verhandlungen zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Hauptverband über eine gesamtvertragliche Vereinbarung zur Anstellungsmöglichkeit. Eine Einigung über Art, Umfang und Grundsätze der Verrechenbarkeit der vom angestellten Arzt erbrachten Leistungen soll es noch diesen Herbst geben. Ein zentraler Punkt ist dabei vor allem die volle Anrechnung  der Leistungen des angestellten Arztes, welcher die Kassen zuerst nicht zustimmen wollten. Mitspracherecht bei der Wahl des Angestellten soll die Kasse lediglich in Form einer Widerspruchslösung bekommen, wenn Kassenausschlussgründe vorliegen. Dem angestellten Arzt werden die Zeiten seiner Tätigkeit für eine spätere Bewerbung um eine Kassenstelle auf der Punkteliste angerechnet. Eine Anstellung ist also ein Vorteil für eine spätere Niederlassung als Kassenarzt.

Analog zum Gesamtvertrag wird zurzeit auch ein Kollektivvertrag zwischen der Kurie der angestellten Ärzte und der Kurie der niedergelassenen Ärzte ausverhandelt. „Die Bezahlung wird sich dabei an den Gehältern in den Spitälern orientieren", beantwortete dazu Dr. Mayer eine Frage aus dem Publikum.

Abgrenzung zur Vertretung

Vertreterlösungen sollen indes von der Anstellungsmöglichkeit nicht eingeschränkt werden. Ordinationsinhaber und Vertreter dürfen sogar bis maximal 50 Prozent der Zeit gemeinsam in der Praxis anwesend sein und auch einen konkreten Vertretungsgrund braucht es dafür nicht. „Lediglich eine analoge Bindung an den für Angestellte geltenden Kollektivvertrag wird es geben, damit eine Unterlaufung desselben ausgeschlossen werden kann", informiert Hon.-Prof. Dr. Wallner.

„Bei konkretem Interesse am Anstellungsmodell, wenden Sie sich gerne an die Ärztekammer für OÖ", schloss Präsident Dr. Peter Niedermoser die informationsreiche Veranstaltung und lud die Beteiligten noch im Namen der Ärztekammer für OÖ und des LIGs zu einem gemütlichen Beisammensein beim Fingerfood-Buffet ein.