Bluttest auf Trisomie 21 wird Kassenleistung

Medizinisch ist es heute möglich mittels eines ungefährlichen Bluttests festzustellen, ob das ungeborene Kind das Down-Syndrom hat. Dieses Testverfahren wirft auch ethische Bedenken auf, wurde jetzt in Deutschland aber für bestimmte Ausnahmefälle als Kassenleistung beschlossen.

Bereits seit 2012 können Schwangere auf Privatkosten das Testverfahren nutzen: durch eine Blutabnahme bei der Mutter, in dem sich auch Zellen des Kindes finden, kann festgestellt werden, ob das Ungeborene Trisomie 21 hat. Das gilt im Vergleich zu der seit mehr als 30 Jahren üblichen Fruchtwasseruntersuchung, die Kassenleistung ist, als risikolos. Beim Down-Syndrom liegt das 21. Chromosom dreimal statt doppelt vor. Die Folgen sind eine verzögerte Entwicklung, die sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Die Untersuchung auf die Chromosomenauffälligkeit soll nun in begründeten Einzelfällen von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken als oberstes Entscheidungsgremium in Berlin beschlossen. Frauen mit Risikoschwangerschaften sollen davon profitieren – nach einer ärztlichen Beratung und bestimmten verpflichtenden Informationen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Bluttest nicht als „ethisch unvertretbares Screening“ missbraucht wird. Ziel sei laut G-BA-Vorsitzendem Josef Hecken bei Risikoschwangerschaften eine invasive Fruchtwasseruntersuchung zu vermeiden, die im schlimmsten Fall mit einer Fehlgeburt enden kann. Die Beratung durch den Arzt soll ausdrücklich „ergebnisoffen“ geführt werden und es soll auch auf das Recht auf Nichtwissen von Testergebnissen hingewiesen werden.

Voraussichtlich soll es die Bluttests auf Kassenleistung ab Ende 2020 geben. Bis dahin müssen noch Informationsbroschüren gestaltet werden und das Bundesgesundheitsministerium muss den Beschluss noch billigen.

 

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Quelle

Zeit online