5 Fragen zur Art 15a-Vereinbarung Gesundheit

In den letzten Monaten war darüber medial viel zu hören und zu lesen: die Art 15a-Verhandlungen im Rahmen des Finanzausgleiches. Auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck werden diese überhaupt geführt und warum sind sie so wichtig?

Österreich ist ein Bundesstaat, daher sind Kompetenzen und Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Im Gesundheitswesen ist außerdem die Sozialversicherung als wichtiger Player involviert. Um ein koordiniertes Agieren sicherstellen zu können hält die Politik Instrumente für erforderlich, die gemeinsame Ziele definieren.

1    Wie werden Finanzmittel- und Kompetenzen aufgeteilt?

Die Basis für das Steuer- und Abgabewesen, sowie die Kostenverteilungen und Mitteltransfers zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bildet die Finanzverfassung. Sie regelt die grundlegenden finanziellen Beziehungen zwischen den staatlichen Ebenen. Im Finanzausgleichsgesetz FAG werden diese Regelungen konkretisiert. Das Finanzausgleichsgesetz wird von Bund, Ländern, sowie dem Gemeinde- und Städtebund verhandelt und ist jeweils für 4 bis 6 Jahre gültig. Dem gegenüber steht die prinzipielle Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen zwischen den staatlichen Ebenen, die in den Artikeln 10-15 Bundes-Verfassungsgesetz geregelt ist, das Gesundheitswesen und die Krankenkassen in Art 10 B-VG und das Krankenanstaltenwesen in Art 12 B-VG.

2    Was ist die Art 15a-Vereinbarung?

Im vorigen Jahr wurde über ein neues Finanzausgleichsgesetz verhandelt, denn die letzte Fassung (2017-2023) lief Ende 2023 aus. Seit 1974 gibt es auf Bestreben der Bundesländer die Möglichkeit zum Abschluss von sogenannten Art 15a-Vereinbarungen, die oft zeitlich gemeinsam mit dem Finanzausgleichsgesetz zwischen Bund und Ländern verhandelt werden. Der Name kommt daher, weil sie auf Grundlage von Art 15a B-VG abgeschlossen werden, der die Möglichkeit für diese Vereinbarungen rechtlich einräumt. Die Art 15a-Vereinbarung wird zwar freiwillig abgeschlossen, ist dann jedoch für Bund und Länder rechtlich bindend. Prinzipiell können Art 15a-Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern oder zwischen den Ländern abgeschlossen werden und können alle Themen beinhalten, die im Wirkungsbereich der Vertragsparteien liegen. Die Vereinbarung muss vom Nationalrat und den Landtagen beschlossen werden, damit sie gültig wird.

3    Wozu eine Art 15a-Vereinbarung?

Die Vereinbarung regelt die Verteilung der finanziellen Mittel zwischen dem Bund und den Ländern und legt fest, welche Aufgaben von den einzelnen Ebenen übernommen werden. Sie soll eine harmonisierte und koordinierte Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern fördern, um die Effizienz in der Verwaltung zu verbessern und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Durch klare Regelungen schaffen diese Vereinbarungen aber auch Stabilität und Planungssicherheit betreffend die finanziellen Ressourcen der Länder.

In Österreich gibt es derzeit drei gültige Art 15a Vereinbarungen, die das Gesundheitswesen betreffen. Das sind einerseits die Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens und die Vereinbarung über Zielsteuerung Gesundheit, die sich thematisch überschneiden und aufeinander verweisen. Als dritte Vereinbarung gibt es andererseits noch die Patientencharta. Diese Art 15a Vereinbarungen haben jedoch nur vertraglichen Charakter zwischen Bund und Ländern und müssen, um rechtlich wirksam zu werden, erst in Bundes- und Landesgesetze gegossen werden bzw. auf Verwaltungsebene umgesetzt werden.

4    Was steht drin?

In der Vereinbarung zur Organisation und der Finanzierung des Gesundheitswesens finden sich z.B. prinzipielle Bekenntnisse zu e-Health (z.B. ELGA), einer leistungsorientierten Finanzierung (z.B. LKF-System) und Dokumentation von Gesundheitsleistungen, einer integrativen Versorgungsplanung und multiprofessionellen Primärversorgungseinheiten. Außerdem sind darin die Inhalte und Entstehungsprozesse für den Österreichischen Strukturplan Gesundheit ÖSG und die Regionalen Strukturpläne Gesundheit RSGs geregelt (Inhalte, Entstehungsprozesse), sowie die Finanzmittel für die Bundesgesundheitsagentur und die Landesgesundheitsfonds festgelegt. Darüber hinaus werden Mittel für sektorenübergreifende Projekte und überregionale Vorhaben dotiert.

Die Vereinbarung Zielsteuerung Gesundheit beinhaltet eine genaue Beschreibung der Zielsteuerung Gesundheit, von den grundsätzlichen Zielen, über den Ablauf, bis hin zur Evaluierung der Ergebnisse und Sanktionsmechanismen. Die Vereinbarung „Patientencharta“ hat die Wahrung der Patientenrechte zum Thema.

5    Wie funktioniert die Zielsteuerung Gesundheit?

Der Prozess „Zielsteuerung Gesundheit“ wurde 2013 ins Leben gerufen und basiert auf der gleichnamigen Art 15a-Vereinbarung, in der man sich zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung auf einen mehrstufigen Prozess geeinigt hat. Für diesen Prozess wurde auf Bundesebene die Bundes-Gesundheitsagentur ins Leben gerufen, die mit ihrem Organ, der Bundes-Zielsteuerungskommission (vertreten sind Bund, Länder, Sozialversicherung), den Österreichischen Strukturplan Gesundheit ÖSG beschließt. Dieser Rahmenplan soll für eine ausgewogene Verteilung der medizinischen Versorgung innerhalb Österreichs sorgen und auch die Einhaltung bestimmter finanzieller Obergrenzen sicherstellen. Der ÖSG ist ein Rahmenplan, der im Detail nur den Großgeräteplan, und eine Versorgungsmatrix (z.B. maximale Anfahrtswege für Patienten) enthält. Zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung wird ein Bundes-Zielsteuerungsvertrag abgeschlossen, der von der Gesundheitsplanungs GmbH teilweise in Bundesverordnungen gegossen wird.

In der Folge kommt es auf Länderebene, innerhalb der Landes-Gesundheitsfonds, zum Beschluss der Regionalen Strukturpläne Gesundheit RSG. Diese werden von den Landes-Zielsteuerungskommissionen beschlossen, in denen das jeweilige Land und die Sozialversicherung vertreten sind. Der Bund hat hier nur ein Veto im Falle eines Verstoßes gegen den ÖSG oder sonstige Bundesgesetze. Im Regionalen Strukturplan Gesundheit sind die Standorte für intramurale Gesundheitsleistungen detailliert aufgelistet. Auf Grundlage dieser Planung werden von der Gesundheitsplanungs GmbH Landesverordnungen erlassen.