AK-Studie zeigt massive Unzufriedenheit mit dem oberösterreichischen Gesundheitssystem auf

Linz (OTS) - Immer mehr Menschen sind derzeit mit der Gesundheitsversorgung in Oberösterreich unzufrieden. Das zeigt eine brandaktuelle IFES-Studie im Auftrag der AK Oberösterreich. Eine Gesundheitsreform, die die Probleme an der Wurzel packt und ihrem Namen gerecht wird, ist dringend notwendig.

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Etwas mehr als 2.000 Versicherte haben im dritten und vierten Quartal 2023 an einer IFES-Studie im Auftrag der AK Oberösterreich teilgenommen. Ziel der Befragung: Herauszufinden, wie zufrieden die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher mit der medizinische Versorgungssicherheit in unserem Bundesland sind. Das Ergebnis: Ernüchternd!

Nicht einmal die Hälfte der Befragten ist mit dem Gesundheitssystem in Oberösterreich zufrieden. Jede:r Sechste ist wenig bis gar nicht zufrieden (17 Prozent). Besonders zufrieden sind nur 13 Prozent. "Ein Anzeichen dafür, dass dringend in die Gesundheitsversorgung investiert werden muss", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Alter, Bildungsstand und die eigene Gesundheit haben Einfluss auf die Zufriedenheit: Ältere, schlechter Gebildete und chronisch Kranke sind mit der Gesundheitsversorgung unzufriedener als Junge, gut Gebildete und gesunde Menschen. "Ein Alarmzeichen ist, dass chronisch Kranke, die das Gesundheitssystem am häufigsten und dringendsten brauchen, weniger zufrieden sind", betont AK-Präsident Andreas Stangl. Personen mit chronischen Erkrankungen stehen dem Gesundheitssystem kritischer gegenüber (45 Prozent Zufriedene) als Personen ohne (51 Prozent).

Mit der kassenärztlichen Situation in der unmittelbaren Wohnumgebung sind eher Männer und Personen ohne Kinder zufrieden. Jene, die mit dem kassenärztlichen System eher unzufrieden sind, suchen vermehrt Wahlarztpraxen auf. Die bestimmenden Faktoren dabei: die schnelle Terminfindung und die erwartete Qualität der Behandlung. Beides lässt im Kassenbereich schwer zu wünschen übrig. "Besonders bei Operationen und gynäkologischen Behandlungen sind die Wartezeiten unerträglich. Und es gibt noch einen weiteren Faktor. Die Geldbörse. Es kann nicht sein, dass die Bankomatkarte die eCard ablöst. Nicht jede Arbeitnehmergruppe kann sich einen Wahlarzt leisten", sagt der AK-Präsident.

Die im Dezember beschlossene Gesundheitsreform ist ein erster Schritt. Konkrete, für die Menschen spürbare Maßnahmen fehlen jedoch nach wie vor. "Den Preis für die Zögerlichkeit zahlen immer noch Menschen, die eigentlich in eine öffentliche und solidarische Gesundheitsversorgung vertrauen möchten", sagt Stangl. Er fordert daher einmal mehr: Her mit der versprochenen Patientenmilliarde für eine zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung in Oberösterreich. Die oberösterreichischen Rücklagen der ÖGK müssen – wie von den Zuständigen hoch und heilig versprochen – in Oberösterreich investiert werden und die
Budgethoheit gehört zurück in die ÖGK-Landesstellen.

Die für Oberösterreich versprochenen 17 Kassenarztstellen müssen geschaffen, verstärkte Maßnahmen, um die bereits bisher offenen Stellen (derzeit ca. 50) zu besetzen, rasch und unter Einbeziehung des ÖGK Landestellenausschusses umgesetzt werden. Mittelfristig braucht Oberösterreich sogar um 135 Kassenarztstellen mehr als bisher. Zudem müssen die Primärversorgungszentren massiv ausgebaut werden, vor allem auch mit dem Fokus auf Kinder und Jugendliche.

Um den Personalbedarf im Gesundheitssystem langfristig decken zu können, braucht es einen verbindlichen Plan, um die derzeitigen Ausbildungsplätze in der Allgemeinmedizin und in anderen dringend benötigten ärztlichen Fächern zu besetzen. In den Gesundheitseinrichtungen selbst muss die Personalsituation besser geplant und organisiert werden, um ausreichend Kapazitäten zu gewährleisten. Zudem braucht es eine Ausbildungsoffensive im Gesundheits- und Pflegebereich. Das Land Oberösterreich hat als Spitalserhalter für die nötigen Ressourcen zu sorgen.

Rückfragehinweis: Arbeiterkammer Oberösterreich - Kommunikation Mag. Dominik Bittendorfer +43 (0)664-82 37 978 dominik.bittendorfer[at]akooe.atooe.arbeiterkammer.at

 

Quelle

APAMed vom 5.2.2024