Last der Kosten neu verteilt

In der Schweiz müssen Versicherte künftig einen größeren Teil ihrer Gesundheitskosten selber tragen. Vor allem gesundheitlich angeschlagene Menschen werden von dieser Maßnahme betroffen sein. Das ist einer der aktuellen parlamentarischen Entscheide, die Versicherte direkt betreffen.

Franchise erhöht

In der Schweiz zahlen alle Versicherten eine Franchise – also einen Betrag der tatsächlich angefallen Gesundheitskosten, der jährlich aus eigener Tasche bezahlt werden muss, bevor die Versicherung einspringt. Die Höhe dieses Betrages, also der Franchise, kann von den Versicherten innerhalb einer gesetzlichen Minimal- und Maximalfranchise frei gewählt werden. Dieser Rahmen bewegte sich bisher zwischen 300 und 2500 Franken im Jahr.

Letzte Woche hat das Parlament beschlossen, die Minimalfranchise auf 350 Franken im Jahr zu erhöhen. Der maximale Franchisebetrag wird auf 2550 Franken angehoben, also ebenfalls um 50 Franken (44 Euro). Diese Regelung soll die Menschen zu mehr Eigenverantwortlichkeit und Zurückhaltung bei Arztbesuchen bewegen. Treffen wird die Teuerung vor allem kranke Menschen, da diese eher Tarife mit niedriger Franchise wählen. Versicherte mit hoher Franchise schöpfen diese nur selten aus und werden daher wenig von der Erhöhung bemerken.

Darüber hinaus soll die Anhebung der Franchise keine einmalige Aktion bleiben, sondern diese soll künftig an die Entwicklung der Gesundheitskosten angeknüpft werden: übersteigen die Kosten pro Person die Minimalfranchise um das 13-fache, kommt es automatisch zu einer Erhöhung um 50 Franken. Entwickeln sich die Gesundheitskosten wie bisher, würde das bedeuten, dass die Franchise alle 4 Jahre um 50 Franken ansteigt. Einziger Wehrmutstropfen: es wird erwartet, dass die Erhöhung der Franchise zu einer Eindämmung der Prämiensteigerungen bei den Versicherungen führen wird.

 

Weitere Beschlüsse

Parallel zu den Kostenerhöhungen wird es eine höhere Absetzbarkeit von Gesundheitskosten bei der Bundessteuer geben. Natürlich profitieren von dieser Regelung nur Menschen, die auch Bundessteuern zahlen und das ist in der Schweiz nur etwa jeder vierte Haushalt. Insgesamt bevorzugt die Regelung höhere Einkommen, wie auch Finanzminister Ueli Maurer (SVP) warnt.

Sogenannte Prämienregionen bilden in der Schweiz regional unterschiedliche Gesundheitskosten ab. Regionen mit höheren Kosten zahlen höhere Prämien als Regionen mit niedrigeren Kosten. Vor allem das Stadt-Land-Gefälle sollte damit abgebildet werden. Heute haben sich diese Preisunterschiede jedoch weitestgehend angepasst, wodurch die Stadtbevölkerung heute tendenziell zu viel bezahlt und die Landbevölkerung zu wenig. Eine Anpassung der Prämienregionen wurde jedoch nicht vorgenommen, um die Prämien der Landbevölkerung nicht sprunghaft ansteigen zu lassen – zum Nachteil der Städter.

Ein neu beschlossenes Qualitätsgesetz soll 250.000 Spitaltage einsparen und so Kosten eindämmen. Diese Verbesserung der Qualität soll über Kontrollen und Sanktionen stattfinden. Für den Patienten einfach kontrollierbare, transparente und nachvollziehbare Krankenhaus- und Arztrechnungen sind ein weiterer Punkt des parlamentarischen Beschlusses. Dieser soll es den Patienten erleichtern ihrer Pflicht zur Kontrolle der Rechnungen nachzukommen. Patienten sollen außerdem künftig einen elektronischen oder gedruckten Medikationsplan erhalten, der eine bessere Übersicht über die eingenommenen Arzneien schaffen soll und es Ärzten und Pflegern ermöglicht gefährliche Wechselwirkungen zu erkennen.

 

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Quelle

bz - Basel